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Thema: Versicherung und Leistungssteigerung...

  1. #91
    MännerSache
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    Ich hab ja letztens noch nen Golf fertig gemacht.

    Ex 75PS mit VR6 Motor. Hab den eintragen lassen. Folglich wurde ja die KW Zahl von 55 auf 234 abgeändert (war nen Turbo)

    Ca. 2 Wochen nach Anmeldung rief die Versicherung an und fragte, wieso der Golf viel mehr PS hat, als die Schlüsselnummer ausgibt. Musste angeben, welcher Motor drin ist und auf Rückmeldung warten. Die Frau sagte schon, es könne etwas teurer werden.

    Ne Woche später ein Anruf der Versicherung, der Wagen wurde als normaler VR6 eingestuft!

    :wink:

    Glaubt doch einfach unseren Versicherungs Ladies

  2. #92
    Avatar von Engel
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    WORD


    (btw - wie fährt sich der golf??) ;o)

  3. #93
    back again Avatar von Claudinchen
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    Zitat Zitat von Engel Beitrag anzeigen
    das freut mich. finde ich gut, dass du das eingestehst. danke! das macht mut für weiteres. ;o))

    falls ihr fragen habt, könnt ihr uns sicherlich auch direkt via pm fragen. denke das is für alle ok. und mein wiedereinstig ist der 1.7.09 ich freu mich so *G*
    das wissen inzwischen, denke ich, schon viele, dass ich auch mit pm´s angeschrieben werden kann und dann helfe :wink:

  4. #94

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    war heute mal beim finanzamt und bei meiner versicherung. hab folgendes rausgefunden: haftpflicht wird bei b16a2 swap um 56% teuerer, teilkasko bekomme ich noch die genaue % angabe. beim finanzamt habe ich erfahren, wenn ich den motor legal eintragen lasse muss ich lediglich 13 eur mehr im jahr steuern zahlen. naja b16 in einen ej9 facelift - legal ist was anderes :-)

  5. #95
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    Avatar von El-Tobito
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    mittels vollabnahme ist es doch legal.

  6. #96
    Avatar von heunde
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    normalerweise nicht....wegen der abgasnorm...es dürfte eigendlich keiner eintragen

  7. #97
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    Avatar von CivicEG4
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    Zitat Zitat von heunde Beitrag anzeigen
    normalerweise nicht....wegen der abgasnorm...es dürfte eigendlich keiner eintragen
    Wenn ein Abgasgutachten erstellt und bestanden wird, dann ist das selbstverständlich möglich.

    Kostet aber halt unverhältnissmässig viel :wink:


  8. #98
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    Avatar von El-Tobito
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    so siehts aus.

  9. #99
    Avatar von heunde
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    ok, will das thema abgas herab stufung nicht wieder aufwirbeln

  10. #100
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    Avatar von CivicEG4
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    Zitat Zitat von heunde Beitrag anzeigen
    ok, will das thema abgas herab stufung nicht wieder aufwirbeln
    Da wird nichts runtergestuft Wenn du ein Abgasgutachten erstellen lässt muss der Motor halt die Schadstoffklasse erfüllen die das Fahrzeug hat. Besteht er das, ist eine Eintragung kein Thema, besteht er das nicht, sind die 15-1800€ halt im A*sch.


  11. #101
    Avatar von heunde
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    ok jetzt hab ich es geschnallt

  12. #102
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    Avatar von MisterB
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    ich muss das thema nochmal rausholen und es klar stellen

    das was die versicherungsleute geschrieben haben ist richtig!
    es ist ein gefahrerheblicher umstand und MUSS gemeldet werden - ENDE

    der post von ibot trifft es zu 100% vorvertragliche anzeigepflicht.

    nun zur berechnung.

    hier gibt es intern inoffizielle tabellen, ob ein zuschlag anfällt oder nicht.
    dabei wird die derzeitge haftpflicht klasse genommen und die neue ps zahl.
    dabei kann ein aufschlag rauskommen oder auch nicht...

    bsp:

    honda 90 ps typklasse 19 jetzt 160ps - 15% zuschlag in der haftpflicht
    fiat 90 ps typklasse 15 jetzt 160ps - 35% zuschlag in der haftpflicht

    obwohl beide die gleiche steigerung haben, ist der zuschlag unterschiedlich, weil die ausgang typklasse unterschiedlich ist!

    manche versicherer machen es sich auch einfach und stufen in ein ähnliches modell ein, dann kann der zuschlag erheblich differieren...
    es gibt keine einheitliche regelung

    gruss
    andi

  13. #103
    back again Avatar von Claudinchen
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    ich korrigiere:
    bei einem bestehenden versicherungsverhältnis wird der wagen "getuned"... DAS fällt dann nicht in den bereich vorvertragliche anzeigepflicht :wink:

  14. #104
    Oldie but Goldie e.V. Mitglied
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    Avatar von MisterB
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    Zitat Zitat von Claudinchen Beitrag anzeigen
    ich korrigiere:
    bei einem bestehenden versicherungsverhältnis wird der wagen "getuned"... DAS fällt dann nicht in den bereich vorvertragliche anzeigepflicht :wink:
    yop richtig
    während der laufzeit ist es eine obliegenheit dies zu melden.

    das steht z.b. so in den bedigungen:

    K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen
    (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich
    mitteilen.
    K.3.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
    vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet
    worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in
    Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
    nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.

  15. #105
    ElektroProll Avatar von Peet
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    so ich war bei meiner versicherung und tuningmaßnahmen die eine leistungssteigerung nach sich ziehen, haben bei meiner versicherung keine auswirkungen auf den beitrag. die haftpflichtversicherung bleibt bestehen wie eh und je.

    maximal wenn man kasko versicherung hat, da spielt das ne rolle, zb wenn das auto geklaut wird, dann sind die tuningteile nict berücksichtigt, man bekommt nur den wert des autos, man kann die tuningteile jedoch mitversichern lassen, gegen aufpreis versteht sich und dann bekommt man auch die tuningteile geldlich ersetzt im falle eines diebstahls....

    grüße
    peet

    ps ich bin bei der huk versichert.

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